Ariadne Pfad:

Inhalt

Österreich ersetzt Bildungskarenz durch neue »Weiterbildungszeit«

 Bildungsurlaub (symbolisch)

Reform soll berufliche Weiterbildung neu ausrichten

In Österreich ist die bisherige »Bildungskarenz« mit Beginn des Jahres 2026 durch ein neues Modell namens »Weiterbildungszeit« ersetzt worden.

Diese Neuregelung hat der Nationalrat Ende 2025 beschlossen und setzt einen neuen Schwerpunkt auf arbeitsmarktnahe Weiterbildung. Zentrale Ziele sind eine stärkere Fokussierung der Förderung auf Qualifikationen mit praktischem Nutzen und klarere Standards bei der Förderung.

Strengere Zugangsvoraussetzungen

Die neue Weiterbildungszeit ist an deutlich schärfere Zugangskriterien geknüpft als die alte Bildungskarenz. Beschäftigte müssen eine mindestens zwölfmonatige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit beim aktuellen Arbeitgeber nachweisen, bevor sie eine Weiterbildungszeit beantragen können.

Eine verpflichtende Bildungsberatung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) entscheidet künftig im Einzelfall über die Förderung und bewertet projektbezogene Relevanz für den Arbeitsmarkt. Damit fällt der Rechtsanspruch weg, den es unter dem alten System gab.

Umfang und Nachweispflichten der Weiterbildung

Für die Bewilligung der neuen Förderung müssen Teilnehmer*innen während der Woche mindestens 20 Stunden in Weiterbildungsaktivitäten investieren. Für Personen mit Betreuungspflichten sinkt diese Grenze auf 16 Wochenstunden. Akzeptiert werden ausschließlich Formate im Seminarstil, entweder in Präsenz oder als »Live-Online«-Veranstaltungen.

Bei Hochschulstudien bleibt der Nachweis von mindestens 20 ECTS-Punkten pro Semester verbindlich. Werden Nachweise nicht erbracht, droht die Rückforderung der bezogenen Mittel.

Finanzielle Ausgestaltung und Beteiligung der Wirtschaft

Die finanzielle Unterstützung durch die Weiterbildungszeit wird nun einkommensabhängig berechnet. Die Mindestbeihilfe liegt bei 1.212 Euro im Monat; gleichzeitig ist eine Beteiligung der Arbeitgeber*innen vorgesehen, wenn das Bruttoeinkommen vor dem Beginn der Weiterbildung einen bestimmten Schwellenwert übersteigt. In diesem Fall müssen Arbeitgeber*innen 15 Prozent der Förderkosten tragen.

Bedeutung und Kritik der Reform

Befürworter*innen sehen in der Reform eine Chance, die berufliche Weiterbildung stärker am Bedarf des Arbeitsmarktes auszurichten und zugleich das Budget effizienter einzusetzen. Kritik aus dem Bereich der Erwachsenenbildung warnt jedoch, dass die strengeren Zugangsvoraussetzungen und erhöhten Nachweispflichten den Zugang für bestimmte Bevölkerungsgruppen erschweren könnten. Trotz dieser Bedenken soll die Erhöhung der Mindestbeihilfe die soziale Absicherung während der Qualifizierung verbessern.


(26.01.2026, prh)

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)