Bildungszeit in Sachsen-Anhalt: Reform zwischen Ankündigung und Stillstand
Warum die Bildungszeit in Sachsen-Anhalt nicht vorankommt
In Sachsen-Anhalt bleibt vorerst das alte Bildungsfreistellungsgesetz mit fünf Tagen Bildungsurlaub pro Jahr in Kraft, während die Reform hin zu einem modernen Bildungszeitgesetz politisch weiter umstritten ist und sich verzögert. Ob das neue Bildungszeitgesetz (BzG LSA) tatsächlich zum 1. September 2026 in Kraft treten kann, ist wegen offener Konfliktlinien in der Koalition noch unsicher.
Aktuelle Rechtslage
- Beschäftigte mit Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben derzeit Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr, die bei entsprechender Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über zwei Jahre zu zehn Tagen zusammengezogen werden können.
- Voraussetzungen bleiben: mindestens sechs Monate Beschäftigungsdauer und rechtzeitiger, schriftlicher Antrag für eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung mit beruflichem Bezug.
Kernelemente des Reformentwurfs
- Der Entwurf für das Bildungszeitgesetz ersetzt den bisherigen Begriff Bildungsfreistellung durch »Bildungszeit« und erweitert den Zweck auf berufliche, politische Bildung sowie Qualifizierung für ehrenamtliches Engagement.
- Vorgesehen sind flexible Formate (auch einzelne oder halbe Tage, mindestens vier bis sechs Unterrichtsstunden, inklusive Online- und Hybridangebote) und eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises, etwa auf dual Studierende und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Politische Kontroverse im Landtag
- SPD, Bildungsministerium und Gewerkschaften bewerten den Entwurf als wichtigen Schritt, um Fachkräftesicherung, demokratische Teilhabe und lebenslanges Lernen zu stärken; sie verweisen auf die bislang geringe Nutzung der Bildungsfreistellung und wollen diese durch mehr Themen und Flexibilität erhöhen.
- Wirtschaftsverbände sowie Teile von CDU und FDP kritisieren zusätzliche Belastungen für Unternehmen, bezweifeln den Nutzen politischer Bildung im Rahmen bezahlter Freistellung und fordern Änderungen, um insbesondere kleine und mittlere Betriebe zu entlasten; die Grünen drängen zugleich auf noch mehr Inhalte und bessere Förderung kleiner Betriebe.
Praktische Folgen für Beschäftigte
- Solange das neue Gesetz nicht beschlossen ist, gilt vollumfänglich der bisherige Rahmen mit fünf Tagen Bildungsfreistellung jährlich für anerkannte berufliche Weiterbildungen.
- Wer Bildungszeit mit politischen oder ehrenamtlichen Inhalten plant, sollte die weiteren Beratungen im Landtag 2026 aufmerksam verfolgen, da Anerkennungskriterien und Formate erst mit einem beschlossenen Bildungszeitgesetz verbindlich erweitert würden.
Zeitplan und Ausblick
- Der Entwurf der Landesregierung sieht weiterhin ein Inkrafttreten des Bildungszeitgesetzes zum 1. September 2026 vor, sofern der Landtag das Gesetz rechtzeitig verabschiedet.
- Angesichts des noch erheblichen Diskussionsbedarfs in der Koalition und der öffentlichen Anhörungen bleibt jedoch offen, ob die Verabschiedung bis zur Landtagswahl im Herbst 2026 gelingt oder ob Sachsen-Anhalt vorerst beim alten Bildungsfreistellungsgesetz mit fünf Tagen Bildungsurlaub bleibt.
