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Lebenslanges Lernen gesetzlich verankert: Die sächsische Bildungszeit

 Bildungsurlaub (symbolisch)

Neues Qualifizierungszeitgesetz tritt ab Januar 2027 in Kraft

Einführung der Bildungszeit in Sachsen

Sachsen führt als eines der letzten Bundesländer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung ein.

Mit dem neuen Qualifizierungszeitgesetz erhalten Beschäftigte künftig die Möglichkeit, sich für einen festgelegten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Regelung zielt darauf ab, das lebenslange Lernen zu fördern und die berufliche sowie gesellschaftliche Teilhabe der Arbeitskräfte im Freistaat nachhaltig zu stärken.

Damit schließt Sachsen eine strukturelle Lücke im bundesweiten Vergleich der Weiterbildungsmöglichkeiten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Umfang

Der Kern des Gesetzes sieht vor, dass Arbeitnehmende einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungszeit pro Kalenderjahr haben. Bei einer regelmäßigen Fünftagewoche können diese Tage auch für einen Zeitraum von zwei Jahren gebündelt werden, sodass insgesamt zehn Tage für umfangreichere Qualifizierungen zur Verfügung stehen.

Während der Freistellung wird das Arbeitsentgelt durch das Unternehmen fortgezahlt. Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell nicht zu überfordern, sieht der Beschluss Erstattungsmechanismen vor. Betriebe mit weniger als einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten können eine teilweise Refinanzierung der Lohnkosten beim Freistaat beantragen.

Qualifizierungsschwerpunkte und Anerkennung

Die Freistellung ist nicht auf rein betriebliche Schulungen begrenzt, sondern umfasst berufliche, politische und ehrenamtliche Weiterbildungen. Voraussetzung ist die Zertifizierung der Bildungsmaßnahme durch eine staatlich anerkannte Stelle.

Unter den Begriff der beruflichen Weiterbildung fallen Kurse, die die fachliche Kompetenz erweitern oder zur beruflichen Neuorientierung dienen. Die politische Bildung soll das Verständnis für demokratische Prozesse und soziale Zusammenhänge fördern. Ehrenamtliche Qualifizierungen unterstützen wiederum Personen, die sich beispielsweise im Rettungswesen oder in der Jugendhilfe engagieren.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Relevanz

Die Einführung der Bildungszeit reagiert auf den beschleunigten Strukturwandel und den digitalen Transformationsprozess in der Arbeitswelt. Kontinuierliche Weiterbildung gilt als entscheidender Faktor, um die Beschäftigungsfähigkeit angesichts technologischer Neuerungen zu erhalten.

Mit dem gesetzlichen Rahmen wird die individuelle Eigenverantwortung für die berufliche Entwicklung gestärkt, während gleichzeitig die Qualität der Weiterbildungslandschaft in Sachsen durch standardisierte Anerkennungsverfahren angehoben wird.

Redaktionelle Bemerkung 
Sobald der Gesetzestext in einer zitierfähigen Fassung vorliegt, werden wir über weitere Details von Beantragung und Inanspruchnahme berichten.



(05.02.2026, prh)

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