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Österreich: Erwachsenenbildung ab 19. Mai wieder in Präsenzform möglich

erwachsenenbildung.at

Die neue COVID-19-Öffnungsverordnung (BGBl. II Nr. 214/2021) bringt ab 19. Mai Öffnungsschritte für die österreichische Erwachsenenbildung und macht Präsenzangebote auch für die allgemeine Erwachsenenbildung wieder möglich.


Berufliche Weiterbildung in Präsenz möglich - mit Schutzmaßnahmen

Berufliche Weiterbildungen in Präsenz sind gemäß § 13 (10) 10 ab 19. Mai möglich, wenn der Mindestabstand von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen eingehalten wird und alle Personen im Innenbereich eine FFP2-Maske tragen. Teilnehmende müssen zudem für die Veranstaltung nachweisen, dass sie entweder genesen, geimpft oder negativ getestet sind.

Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass berufliche Aus- und Fortbildungszwecke dabei breit zu sehen sind. Darunter sind auch Aus- und Weiterbildungen bei denen ein beruflicher Konnex besteht, wie z.B. Sprachkurse oder auch Bildungsmaßnahmen im Freiwilligensektor, zu verstehen.


Allgemeine Erwachsenenbildung mit bis zu 50 Teilnehmer*innen, aber anzeigepflichtig

Bei Aus- und Fortbildungen außerhalb des beruflichen Kontextes gilt § 13 (3). Demnach sind Weiterbildungen mit bis zu 50 TeilnehmerInnen zulässig. Auch hier gilt die Abstandsregel von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen, eine FFP2-Maskenpflicht sowie ein Nachweis, dass alle Personen entweder genesen, geimpft oder negativ getestet sind. Zusätzlich ist die Veranstaltung vorab bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

 Creative Commons License Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

  (12.05.2021, prh)

QUELLE: Erwachsenenbildung.at

vgl.: Sind Weiterbildungen während Corona erlaubt? Einschränkungen der Bundesländer

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