Sachsen-Anhalt modernisiert Bildungszeitgesetz

Das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat einen Entwurf für ein neues Bildungszeitgesetz (BzG LSA) vorgelegt, das das bisherige Bildungsfreistellungsgesetz von 1998 ablösen soll.
Bildungsministerin Eva Feußner betont, das neue Gesetz trage den Anforderungen einer sich schnell verändernden Arbeitswelt Rechnung und solle die Weiterbildungsbeteiligung erhöhen.
WESENTLICHE NEUERUNGEN
Erweiterung der Themen
Eine wesentliche Änderung ist die Aufnahme der politischen Bildung und der Qualifizierung für das Ehrenamt als anerkennungsfähige Themenfelder. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen sei politische Bildung von großer Bedeutung, so Feußner.
Flexibilisierung der Bildungszeit
Das neue Gesetz sieht eine Flexibilisierung der Bildungszeit vor:
- Die Mindestdauer pro Tag wird auf vier Unterrichtsstunden festgelegt.
- Die Bildungszeit muss nicht mehr an fünf aufeinander folgenden Tagen absolviert werden.
- Digitale und hybride Lernformen werden integriert.
Diese Änderungen sollen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen und die Teilnahme für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder anderen individuellen Gründen erleichtern.
Vereinfachtes Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Bildungsveranstaltungen wird vereinfacht, um Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern den Zugang zu Bildungszeit zu erleichtern und Bürokratie abzubauen.
Bildungsveranstaltungen von bereits anerkannten und zertifizierten Einrichtungen sowie akkreditierte berufsbegleitende Studiengänge sollen automatisch anerkannt werden.
Anspruch und Ziele
Der Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Bildungszeit pro Jahr bleibt bestehen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das lebenslange Lernen zu stärken und die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen.
Durch die Umbenennung von »Bildungsfreistellung« in »Bildungszeit« soll der Aspekt des lebenslangen Lernens betont und eine Harmonisierung mit anderen Bundesländern erreicht werden.
Das neue Bildungszeitgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Weiterbildungsmöglichkeiten in Sachsen-Anhalt an die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt anzupassen und das bürgerschaftliche Engagement zu fördern.
Wie geht es weiter?
Die Landesregierung hat beschlossen, den Entwurf eines Bildungszeitgesetzes Sachsen-Anhalt (BZG LSA) zur Anhörung freizugeben. Die Anhörung soll am 2. April 2025 enden, im Anschluss erfolgt die zweite Befassung im Kabinett und dann die Weiterleitung des Gesetzentwurfes an den Landtag von Sachsen-Anhalt.
(05.03.2025, prh - nach einer Mitteilung des Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt)
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