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Aufstiegsfortbildung: Weniger Kosten, weniger Formulare

Das soll sich ab August 2027 bei der Aufstiegsförderung ändern

Wer nach der Lehre noch eine Stufe höher will, etwa zur Meisterin, zum Techniker oder zur Fachwirtin, muss oft tief in die Tasche greifen. Lehrgänge, Prüfungsgebühren und Material für das Meisterstück gehen ins Geld.

Genau hier setzt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung an: Ab dem 1. August 2027 soll der berufliche Aufstieg spürbar günstiger werden.

Mehr Unterstützung vom Staat

Für solche Fortbildungen gibt es schon heute staatliche Hilfe nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG.

Ein Teil davon läuft über ein Darlehen. Künftig fördert der Staat Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu 18.000 Euro statt wie bisher bis zu 15.000 Euro. Für das Meisterstück, also die praktische Prüfungsarbeit, gibt es bis zu 4.000 statt 2.000 Euro. Der Grund: Seit der letzten Anpassung 2016 sind Kurse und Materialien deutlich teurer geworden.

Wer durchhält und besteht, wird belohnt. Dann müssen 60 statt 50 Prozent des Darlehens nicht zurückgezahlt werden.

Weniger Formulare, mehr Hilfe für Eltern

Auch das Verfahren wird einfacher. Zahlt der Arbeitgeber etwas zur Fortbildung dazu, wird dieses Geld nicht mehr von der Förderung abgezogen. Das erspart Beschäftigten, Betrieben und Behörden lästigen Papierkram.

Alleinerziehende erhalten zudem 160 statt 150 Euro pro Monat und Kind für die Kinderbetreuung.

Bund und Länder uneinig über die Finanzierung

Ab 2028 kostet die Reform rund 27 Millionen Euro im Jahr. Der Bund zahlt davon 78 Prozent, die Länder den Rest.

Die Länder hätten gern, dass der Bund alles übernimmt, doch die Bundesregierung lehnt das ab. Sie hofft, dass die bessere Förderung mehr Menschen den Schritt nach oben wagen lässt.


In aller Kürze
Der berufliche Aufstieg soll ab August 2027 günstiger werden: mehr Geld für Kurse, Prüfungen und Meisterstück, ein größerer Darlehenserlass bei Erfolg und weniger Papierkram.

(08.10.2026, prh)

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