Individuelle Bildungssouveränität: NRW reformiert den Bildungsscheck
Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium (MAGS) richtet die Weiterbildungsförderung grundlegend neu aus. Mit dem »Bildungsscheck 2.0« verlagert sich der Schwerpunkt konsequent auf die Unterstützung von Einzelpersonen.
Die Reform zielt darauf ab, die Eigenverantwortung der Erwerbstätigen zu stärken und bürokratische Hürden im Qualifizierungsprozess abzubauen.
Fokus auf individuelle Qualifizierung
Seit 2006 wurden in Nordrhein-Westfalen rund 700.000 Bildungsschecks ausgegeben. Bisher entfielen jedoch 60 Prozent der Förderungen auf die betriebliche Personalentwicklung.
Die Neuausrichtung beendet diesen Fokus: Künftig entscheiden Beschäftigte unabhängig von Arbeitgeberinteressen über Inhalte und Zeitpunkte ihrer beruflichen Fortbildung. Dies stärkt die individuelle Bildungssouveränität und sichert die langfristige Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere in Branchen mit hoher Fluktuation oder für Personen in atypischen Arbeitsverhältnissen.
Abbau von Barrieren und europäische Einbindung
Durch den Wegfall der betrieblichen Antragsebene wird der Zugang zu Fördermitteln erheblich vereinfacht. Davon profitieren verstärkt Solo-Selbstständige und Mitarbeitende in Kleinstbetrieben.
Die Reform folgt zudem den Leitlinien der aktuellen ESF-Förderperiode, die soziale Inklusion und Resilienz (Widerstandsfähigkeit gegenüber Arbeitsmarktveränderungen) priorisiert. Begleitend gewinnt die unabhängige Weiterbildungsberatung an Bedeutung, um Erwerbstätigen Orientierung im Bildungsmarkt zu bieten.
(05.02.2026, prh)
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