Anerkennung beruflicher Handlungsfähigkeit soll durch neues Gesetz beschleunigt werden
Anerkennung informell erworbener Berufskompetenzen
Die Bundesregierung bringt mit dem Entwurf für das Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG) innovative Ansätze in das System der beruflichen Bildung ein.
Ziel ist es, sowohl die Anerkennung informell erworbener beruflicher Kompetenzen zu erleichtern als auch die Verwaltungsprozesse konsequent zu digitalisieren. Mit der gesetzlichen Verankerung des Feststellungsverfahrens werde eine Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie umgesetzt, heißt es in dem Entwurf.
Dies markiert einen wesentlichen Schritt innerhalb der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung und unterstreicht die Bemühungen, berufliche Bildungswege flexibler und moderner zu gestalten.
Validierung informeller Kompetenzen
Ein zentraler Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Feststellung und Zertifizierung beruflicher Handlungsfähigkeiten, die außerhalb des traditionellen Berufsausbildungssystems erworben wurden. Damit eröffnet die Bundesregierung Personen ohne formalen Berufsausbildungsabschluss neue Perspektiven und fördert gleichzeitig die Durchlässigkeit im beruflichen Bildungssystem.
Digitalisierungsschub für Verwaltungsprozesse
Das BVaDiG soll zudem den Übergang zu vollständig digitalen Verwaltungsabläufen erleichtern. Mit der Einführung medienbruchfreier Prozesse wird eine Effizienzsteigerung innerhalb der beruflichen Bildung angestrebt. Der Normenkontrollrat hebt hervor, dass durch die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Zeugnisse zusätzliches Digitalisierungspotenzial genutzt werden könnte, bemängelt jedoch die kurze Frist für Stellungnahmen von Verbänden. (03.04.2024, prh)
Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (PDF, 100 Seiten)
siehe auch: »Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz als Entwurf verabschiedet«
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