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DGB: »Bildungszeit« stärker in den Fokus stellen

Land Baden Württemberg.de

Bildungsurlaub gibt Arbeitnehmer*innen in fast allen Bundesländern die Möglichkeit, sich für Qualifizierungsmaßnahmen freistellen zu lassen. Manchmal trägt er auch andere Bezeichnungen, etwa »Bildungsfreistellung«. Oder »Bildungszeit« wie in Baden-Württemberg, wo diese Weiterbildungsmöglichkeit seit 2015 in Kraft ist.

In diesem Land war die Einführung der Arbeitnehmerfreistellung für berufliche Weiterbildung zwischen Unternehmern und Gewerkschaften lange Zeit heftig umstritten. Der DGB fordert nun die grün-schwarze Landesregierung auf, die Möglichkeit der Bildungszeit stärker in den öffentlichen Fokus zu bringen, damit Arbeitnehmer*innen ihren Anspruch auch wahrnehmen können. Dies berichtet das Bildungsmagazin NEWS4TEACHERS. Auch verbinde der DGB damit gleichzeitig, dass »Weiterbildung und die Stärkung von Demokratie und Ehrenamt oben auf der Agenda stünden«.

Dem steht die Ansicht der Arbeitgeberseite gegenüber, dass »grundsätzlich für mehr Weiterbildung geworben« und auch die entsprechenden Fördermöglichkeiten bekannter gemacht werden müssen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums plant die Landesregierung im Rahmen einer ressortübergreifende Offensive eine allgemeine Informations- und Werbekampagne für die berufliche Weiterbildung, um strukturell bedingter niedriger Weiterbildungsbeteiligung entgegenzuwirken.


Hintergrund

In unserem Portal können ausführliche Informationen über die Bildungsurlaubsbestimmungen der Länder abgerufen werden. Die Regelungen für Baden-Württemberg sehen vor, dass »Beschäftigte einen Anspruch darauf haben, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Geregelt ist dies im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg«.

  (15.11.2021, prh)

Nach einer NEWS4TEACHERS-Meldung

siehe auch IWWB: Bildungsurlaubsregelungen

Baden-Württemberg: Landtag beschließt Bildungszeitgesetz

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