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Weiterbildungsgesetz soll bezahlte Bildungszeit ermöglichen

Weiterbildungsgeld für berufliche Qualifizierungen

Das von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil geplante Weiterbildungsgesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Deutschland bis zu einem Jahr bezahlte Bildungszeit nehmen können. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten und Auszubildende.

Das Gesetz soll in den kommenden Wochen im Bundeskabinett beraten werden, um Arbeitnehmern angesichts des Fachkräftemangels zusätzliche Chancen zu eröffnen. Dies geht aus einer Meldung der Tagesschau sowie weiteren Medienberichten hervor, die sich auf ein dpa-Interview des BMAS-Chefs beziehen.

Die bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung formulierten Eckpunkte bilden die Grundlage für das geplante Gesetz, das sich zudem am österreichischen Modell orientiert, nach dem Beschäftigte für maximal ein Jahr eine berufliche Auszeit für Aus- und Weiterbildung nehmen können. Dies kann auch als zweijährige Bildungsteilzeit organisiert werden.

Heil kündigte an, dass auch in Deutschland Beschäftigte künftig ein Jahr lang eine berufliche Weiterbildung absolvieren können, wenn sie und ihr Arbeitgeber dies vereinbaren. Nach dem geplanten Gesetz hätten Beschäftigte dann Anspruch auf ein Weiterbildungsgeld; der Lebensunterhalt werde durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit in Höhe des Arbeitslosengeldes (60% für Alleinstehende, 67% mit Kind) gesichert.

Voraussichtlicher Förderumfang von über 770 Millionen Euro

Nach Angaben Heils werde das finanzielle Volumen für die Maßnahmen des geplanten Weiterbildungsgesetzes bei der Bundesagentur für Arbeit bis 2026 jährlich auf 771 Millionen Euro ansteigen. 190 Millionen Euro sollen darüber hinaus aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Dies soll dazu beitragen, den Strukturwandel der Wirtschaft durch einen »ganz neuen Werkzeugkasten« für Weiterbildung zu flankieren.

Ziel sei es, Fördermöglichkeiten zu vereinfachen und Deutschland zu einer »Weiterbildungsrepublik« zu machen. Unternehmen sollen durch ein Qualifizierungsgeld bei der Weiterbildung großer Teile ihrer Belegschaft unterstützt werden. Dies wird insbesondere angesichts des bevorstehenden Ruhestands der Babyboomer und des Abgangs von Schülern ohne Abschluss aus der Schule als notwendig erachtet. Zusätzlich soll die Erwerbsbeteiligung von Frauen gesteigert, Menschen mit Handicap und Ältere noch stärker am Erwerbsleben beteiligt werden um das Potenzial im Inland auszuschöpfen.

  (18.01.2023, prh (nach verschiedenen Medienmeldungen))

siehe auch: »BMAS:Bildungszeit für die Weiterbildung«

vgl. BVMW: »Weiterbildungsgesetz stärker an Realitäten von Unternehmen anpassen«

siehe auch Tagesschau: »Heil möchte bezahlte Bildungszeit«

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