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Neuregelung der Fernunterrichts-Zulassung

Modernisierung des FernUSG: Mehr Flexibilität für Online-Kurse

Die Bundesregierung plant die Abschaffung der staatlichen Zulassungspflicht für Fernlehrgänge. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Jugend und Familie (BMBFSFJ) sieht vor, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) weitgehend aufzuheben. Die Paragrafen 1 bis 26 sollen ersatzlos gestrichen werden.

Damit entfällt das bisherige Prüfungsverfahren bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), das bei digitalen Bildungsangeboten oft zu rechtlicher Unsicherheit führte. Ein einjähriges Übergangsverfahren von Juli 2027 bis Juni 2028 soll den Bundesländern Zeit geben, Anpassungen in ihren Landesgesetzen und Förderrichtlinien vorzunehmen.

Rechtslage bei Online-Kursen und rechtliche Hintergründe

Ergänzend stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2026 klar, dass synchrone Online-Veranstaltungen mit direkter Interaktion zwischen Lehrkräften und Lernenden (»Webinare«) nicht unter das FernUSG fallen. Entscheidend ist hierbei der vertraglich vereinbarte Inhalt.

Die geplante Gesetzesreform entlastet Anbieter von administrativem Aufwand und Kosten. Kurse lassen sich dadurch schneller entwickeln. Für den Verbraucherschutz greifen künftig die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die seit 1977 durch Europarecht und AGB-Reformen gestärkt wurden. Ein spezielles Sonderrecht für Fernunterricht gilt als nicht mehr zeitgemäß.

Qualitätssicherung bei staatlicher Förderung

Um die Qualität geförderter Angebote sicherzustellen, wird das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) angepasst. Förderfähige Teilzeitmaßnahmen erfordern künftig messbare Nachweise, wie etwa monatliche Leistungskontrollen durch Lehrkräfte oder mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat. Reine automatische Selbsttests reichen als Nachweis nicht aus.


In aller Kürze
Die Bundesregierung hebt die Zulassungspflicht für Fernlehrgänge auf. Das veraltete FernUSG weicht BGB-Verbraucherschutzregeln. Für die AFBG-Förderung gelten künftig neue Qualitätssicherungen durch monatliche Leistungskontrollen.

(26.09.2026, prh)

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